Förderung des Europäischen Hochschulraums (EHR)
Ein gemeinsamer ↑Europäischer Hochschulraum (EHR) ist das Hauptziel des ↑Bologna-Prozesses. Für die Schaffung des EHR sind in Deutschland grundlegende Reformen des Hochschulsystems notwendig, die mit der Aktionslinie "Promoting the attractiveness of the European Higher Education Area (EHEA)" verbunden sind. Dazu gehören:
- die Einführung einer ↑gestuften Studienstruktur einschließlich aller damit verbundenen Maßnahmen (↑ECTS, ↑Diploma Supplement, ↑Qualifikationsrahmen),
- die Einführung eines neuen Qualitätssicherungssystems (↑Akkreditierung) und
- die Umsetzung einer umfassenden Internationalisierungsstrategie der Hochschulen (Einführung mehrsprachiger Studienprogramme, Verbesserung der Betreuung und der Auswahlverfahren für ausländische Studierende, Professionalisierung der Akademischen Auslandsämter, Hochschulmarketing).
Die Bundesregierung, die Bundesländer und Hochschulen setzen sich gleichermaßen für die Schaffung eines gemeinsamen EHR und damit für diese Reformen in Deutschland ein, einschließlich des Ziels einer Steigerung der Attraktivität des EHR gegenüber anderen Hochschulräumen in der Welt. Dazu wurden von der Bundesregierung und den Bundesländern zahlreiche Maßnahmen finanziert, die bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (Service-Stelle Bologna und Kompetenzzentrum Bologna), bei dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), bei der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie in Hochschulen und bei weiteren Akteuren angesiedelt sind. So werden in Deutschland die Hochschulen und andere Zielgruppen (Arbeitgeber, Studierende etc.) über den Bologna-Prozess informiert und bei der Umsetzung der Ziele durch Beratung, Information, Vernetzung und unterschiedliche Plattformen unterstützt. Damit werden gleichzeitig Reformen auf nationaler und europäischer Ebene gefördert.
EB, AF
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