Bachelor
Der Bachelor ist ein erster akademischer berufsqualifizierender Abschluss, der nach mindestens drei Jahren, in Deutschland nach einem 6-8-semestrigen Studium (180-240 ECTS-Leistungspunkte, 3-4 Jahre Dauer) erworben wird. Bachelor-Studiengänge werden in Deutschland an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Fachhochschulen angeboten. Die Bundesländer haben sich in den "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" auf eine einheitliche Struktur der Bachelor-Studiengänge geeinigt.[1] So sehen alle Bachelor-Abschlüsse beispielsweise eine Abschlussarbeit im Umfang von 6-12 ECTS-Leistungspunkten vor.
Die für deutsche Bachelor-Studiengänge vorgesehenen Abschlussbezeichnungen sind einheitlich festgelegt. Sie lauten: Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Bachelor of Engineering, Bachelor of Laws, Bachelor of Fine Arts, Bachelor of Music und Bachelor of Education. Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen, deutschsprachige Formen der Abschlussbezeichnungen wie "Bakkalaureus der Wissenschaften" können hingegen verwendet werden. Bachelor-Abschlüsse werden in Deutschland in der Laufbahnstruktur des öffentlichen Dienstes dem gehobenen Dienst zugeordnet und verleihen die grundsätzliche Berechtigung zum Studium in einem ↑Master-Studiengang an derselben oder einer anderen Hochschule in derselben oder einer anderen Studienrichtung in Deutschland oder im Ausland.
Ziel des Studiums in einem Bachelor-Studiengang ist zum einen die ↑Beschäftigungsfähigkeit (↑Employability) der Absolventen für verschiedene Tätigkeiten und Berufsfelder. Zum anderen sollen während des Bachelor-Studiums grundlegende fachliche und methodische ↑Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge der gewählten Studienrichtung erworben werden. Um das Ziel der Beschäftigungsfähigkeit zu erreichen, sollen verstärkt fachübergreifende Kompetenzen (Schlüsselkompetenzen) vermittelt werden. Als eine neue Qualifikationsstufe im deutschen Hochschulsystem muss der Bachelor-Abschluss auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch etabliert werden, vor allem bei Studieninteressierten und Arbeitgebern.
Die von Bachelor-Absolventen zu erreichenden Qualifikationen werden allgemein im nationalen ↑Qualifikationsrahmen durch ↑Lernergebnisse beschrieben, die spezifische Erläuterung der Qualifikationen soll ab 2005 für alle Absolventen automatisch und kostenfrei in einem ↑Diploma Supplement erfolgen.
EB, AF
EB, AF
[1] Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die
Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 in der Fassung vom 22.9.2005;
URL: http://www.kmk.org/doc/beschl/BS_050922_Laendergemeinsame
Strukturvorgaben.pdf (3.5.2006).





