Akkreditierung
Akkreditierung ist das Verfahren der formellen Anerkennung eines Studienprogramms, einer Institution oder eines anderen Gegenstands oder Verfahrens durch eine externe Körperschaft
auf der Basis einer Qualitätsprüfung nach dem Maßstab von vorgegebenen Qualitätsanforderungen. Die Akkreditierung von Studiengängen wurde in Deutschland im Jahr 1998 auf der Grundlage eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt.[1] Die Bundesländer tragen gemäß § 9 Hochschulrahmengesetz gemeinsam dafür Sorge,
dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen und Hochschulabschlüsse sowie die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden. Sie haben die Wahrnehmung dieser gemeinsamen Aufgabe dem zentralen Akteur des Akkreditierungssystems, dem Akkreditierungsrat (AR) übertragen. Der AR hat die Verantwortung für die Durchsetzung vergleichbarer Qualitätsstandards in einem dezentralisierten Akkreditierungssystem, in dem die Studiengangsakkreditierungen von ↑Akkreditierungsagenturen durchgeführt werden. Akkreditierung ist für die neu eingeführten ↑Bachelor- und ↑Master-Studiengänge zwingend vorgeschrieben. Mit der beschleunigten Umstellung auf Bachelor- und Master-Programme seit dem Jahr 2004 wird eine große Anzahl von Akkreditierungsverfahren durchgeführt. In einem Akkreditierungsverfahren wird in erster Linie die Schlüssigkeit der betreffenden Studienprogramme im Hinblick auf selbst gesetzte Ziele überprüft. Daneben wird in der Akkreditierung geklärt, ob die Studienprogramme allgemein anerkannte fachliche Standards, gemeinsame Strukturvorgaben der Bundesländer und gegebenenfalls spezifische Vorgaben einzelner Bundesländer erfüllen. Außerdem wird die Berufsrelevanz des Studiengangs überprüft. Die Akkreditierungsentscheidung in Bezug auf die Einzelprogramme wird von der Akkreditierungskommission, dem zentralen Entscheidungsgremium einer Akkreditierungsagentur, getroffen. Dabei kommt die Kommission zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer Ja-Nein-Entscheidung, die mit Auflagen verknüpft sein kann. Dieses Prozedere unterscheidet sich von einer ↑Evaluation, die sich
im Allgemeinen über einen längeren Zeitraum erstreckt. Die Verfahrensstandards der Agenturen werden ihrerseits vom AR festgelegt und überprüft. Die Agenturen werden durch den AR akkreditiert und sind damit berechtigt, zeitlich befristet das Siegel des AR zu verleihen. Die staatliche Finanzierung von Studiengängen an öffentlichen Hochschulen setzt im Regelfall eine positive Akkreditierung voraus. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, werden fachlich verwandte Studiengänge teilweise in einem Verfahren zusammengefasst (Clusterakkreditierung). Akkreditierungen werden zeitlich befristet ausgesprochen. Eine Re-Akkreditierung muss in der Regel
nach fünf Jahren erfolgen. Gegenwärtig wird in Deutschland diskutiert, inwieweit die Akkreditierung neben der Überprüfung der Einhaltung von Mindeststandards auch der Qualitätsverbesserung in den akkreditierten Bereichen dienen soll. Verfahren, welche die Qualitätsüberprüfung mit Empfehlungen und einem ↑Follow-up zur Verbesserung der Qualität verbinden oder die internen Qualitätssicherungsprozesse der Hochschulen überprüfen, versuchen die Vorteile der Akkreditierung mit denen der Evaluation zu verbinden. Entsprechende Verfahren werden derzeit erprobt. Neben der Programmakkreditierung gibt es in Deutschland die institutionelle Akkreditierung, die nur private Hochschulen betrifft. Die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat (WR) klärt, "ob eine Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Vornehmliches Ziel der institutionellen Akkreditierung ist damit sowohl die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Hochschuleinrichtung einschließlich ihres eigenen Systems
der Qualitätskontrolle als auch der Schutz der Studierenden
sowie der privaten und öffentlichen Arbeitgeber als Abnehmer der Absolventen".[2]
HS
auf der Basis einer Qualitätsprüfung nach dem Maßstab von vorgegebenen Qualitätsanforderungen. Die Akkreditierung von Studiengängen wurde in Deutschland im Jahr 1998 auf der Grundlage eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt.[1] Die Bundesländer tragen gemäß § 9 Hochschulrahmengesetz gemeinsam dafür Sorge,
dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen und Hochschulabschlüsse sowie die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden. Sie haben die Wahrnehmung dieser gemeinsamen Aufgabe dem zentralen Akteur des Akkreditierungssystems, dem Akkreditierungsrat (AR) übertragen. Der AR hat die Verantwortung für die Durchsetzung vergleichbarer Qualitätsstandards in einem dezentralisierten Akkreditierungssystem, in dem die Studiengangsakkreditierungen von ↑Akkreditierungsagenturen durchgeführt werden. Akkreditierung ist für die neu eingeführten ↑Bachelor- und ↑Master-Studiengänge zwingend vorgeschrieben. Mit der beschleunigten Umstellung auf Bachelor- und Master-Programme seit dem Jahr 2004 wird eine große Anzahl von Akkreditierungsverfahren durchgeführt. In einem Akkreditierungsverfahren wird in erster Linie die Schlüssigkeit der betreffenden Studienprogramme im Hinblick auf selbst gesetzte Ziele überprüft. Daneben wird in der Akkreditierung geklärt, ob die Studienprogramme allgemein anerkannte fachliche Standards, gemeinsame Strukturvorgaben der Bundesländer und gegebenenfalls spezifische Vorgaben einzelner Bundesländer erfüllen. Außerdem wird die Berufsrelevanz des Studiengangs überprüft. Die Akkreditierungsentscheidung in Bezug auf die Einzelprogramme wird von der Akkreditierungskommission, dem zentralen Entscheidungsgremium einer Akkreditierungsagentur, getroffen. Dabei kommt die Kommission zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer Ja-Nein-Entscheidung, die mit Auflagen verknüpft sein kann. Dieses Prozedere unterscheidet sich von einer ↑Evaluation, die sich
im Allgemeinen über einen längeren Zeitraum erstreckt. Die Verfahrensstandards der Agenturen werden ihrerseits vom AR festgelegt und überprüft. Die Agenturen werden durch den AR akkreditiert und sind damit berechtigt, zeitlich befristet das Siegel des AR zu verleihen. Die staatliche Finanzierung von Studiengängen an öffentlichen Hochschulen setzt im Regelfall eine positive Akkreditierung voraus. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, werden fachlich verwandte Studiengänge teilweise in einem Verfahren zusammengefasst (Clusterakkreditierung). Akkreditierungen werden zeitlich befristet ausgesprochen. Eine Re-Akkreditierung muss in der Regel
nach fünf Jahren erfolgen. Gegenwärtig wird in Deutschland diskutiert, inwieweit die Akkreditierung neben der Überprüfung der Einhaltung von Mindeststandards auch der Qualitätsverbesserung in den akkreditierten Bereichen dienen soll. Verfahren, welche die Qualitätsüberprüfung mit Empfehlungen und einem ↑Follow-up zur Verbesserung der Qualität verbinden oder die internen Qualitätssicherungsprozesse der Hochschulen überprüfen, versuchen die Vorteile der Akkreditierung mit denen der Evaluation zu verbinden. Entsprechende Verfahren werden derzeit erprobt. Neben der Programmakkreditierung gibt es in Deutschland die institutionelle Akkreditierung, die nur private Hochschulen betrifft. Die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat (WR) klärt, "ob eine Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Vornehmliches Ziel der institutionellen Akkreditierung ist damit sowohl die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Hochschuleinrichtung einschließlich ihres eigenen Systems
der Qualitätskontrolle als auch der Schutz der Studierenden
sowie der privaten und öffentlichen Arbeitgeber als Abnehmer der Absolventen".[2]
HS
[1] Vgl. Einführung eines Akkreditierungsverfahrens für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1998; URL: http://www.kmk.org/doc/beschl/akkredit.pdf (22.6.2006).
[2] URL: http://www.wissenschaftsrat.de/wr_rpl.htm (3.5.2006).





